Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(i) Erwerb sowie Verwaltung, Vermietung, Verwertung und Veräußerung von Immobilien und anderen Vermögensgegenständen
sowie Vorbereitung, Durchführung und Baubetreuung von Bauvorhaben jeweils im eigenen oder fremden Namen auf eigene oder fremde Rechnung.
(ii) Beratung hinsichtlich der Vermarktung und Optimierung von Immobilienprojekten,
jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.
(iii) Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand sowie das Führen und Verwalten solcher Beteiligungen (Holding).