Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Handel, insbesondere Einzel- und Internethandel, Import und Export von Konfektionsware wie Schuhen, Modeaccessoirs und ähnlichen Produkten; Logistikmanagement und Promotionstätigkeit wie Werbung aller Art für Produkte und Dienstleistungen; Erwerb, Nutzung, Verwertung und Veräußerung von Verfahren, Software, Patenten und jeder anderen Art geistigen Eigentums sowie von sonstigen Rechten betreffend vorgenannte Aktivitäten.