Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen, die der allgemeinen Fürsorge notleidender oder gefährdeter Menschen dienen, insbesondere dem oben angegebenen Personenkreis, zur Erreichung des wirtschaftlichen Wohlergehens durch persönliche Betreuung und Unterstützung bei der Integration in die deutsche Gesellschaft, die Erfassung von Kompetenzen und Berufs- bzw. Ausbildungswünschen der Geflüchteten in persönlichen Gesprächen, die Beratung zur Berufs- und Ausbildungsorientierung, die Hilfestellung bei dem Aufbau von Netzwerken und der Suche nach geeigneten ArbeitgeberInnen, die Unterstützung der geflüchteten Menschen beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen und Begleitung bei Behördengängen, die Betreuung der Geflüchteten nach Antritt der Beschäftigung bzw. Ausbildung zur Förderung einer nachhaltigen Integration, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke durch die Einbindung von ehrenamtlich tätigen Personen.