Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kunstgegenständen, Grundstücken, Autos und Schiffen sowie die Vermietung solcher Gegenstände und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Erbringung von Beratungsleistungen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.