Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung und/oder die Durchführung von Arbeiten zur Errichtung von Wohnhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden aller Art als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung sowie der Erwerb und die Veräußerung bebauter und unbebauter Grundstücke, die Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Gewerberäumen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler- und Bauträgertätigkeit) sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.