Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb, die Vermarktung, die Entwicklung, die Durchführung und Abrechnung von Dienstleistungen, insbesondere im Energiebereich (Strom, Gas, Wärme, Wasser) im eigenen Namen oder im Auftrag von anderen Unternehmen, gegenüber eigenen Kunden oder Kunden von anderen Unternehmen.