Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Innovation, Prozessoptimierung, Vertrieb, Unternehmens- und Geschäftsentwicklung einschließlich Dienstleistungen in den Bereichen IT-Design und IT-Entwicklung mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung und sonstiger erlaubnispflichtiger Beratung.