Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch: - die Durchführung des Clearingsverfahrens für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Jugend, Gesundheit und Sport in Berlin; - die Betreuung deutscher und ausländischer Jugendlicher im Alter von 15 - 21 Jahren in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im Rahmen der stationären Jugendhilfe in Wohngruppen nach §§ SGB VIII 27, 34, 40, 41, 42; - die Betreuung und Verselbständigung der deutschen und ausländischen jungen Erwachsenen in der eigenen oder von uns angemieteten Wohnung im BEW (betreuten Einzelwohnen) in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt nach SGB VIII §§ 34, 41; - die Unterrichtung und Förderung deutscher und ausländischer Jugendlicher durch Fachpersonal in der deutschen Sprache; - die Beratung der Jugendlichen in Fragen der Schul- und Ausbildungsperspektive; - die Übernahme von Vormundschaften für minderjährige deutsche und ausländische Jugendliche; - die Ausbildung von Praktikanten (Erzieher und Sozialpädagogen); - die selbstlose Förderung anderer gemeinnütziger Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet.