Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen in technischen und wirtschaftlichen Belangen, insbesondere Projektentwicklung sowie die technische und wirtschaftliche Betreuung von Bauvorhaben mit allen dazugehörigen Dienstleistungen; An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Verwaltung und Bewirtschaftung eigenen Grundbesitzes sowie dessen Verwertung insbesondere durch Veräußerung nach Aufteilung in Wohnungseigentum; Geschäfte nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen.