Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Internetunternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, das erlaubnisfreie Consulting, besonders in digitalen Geschäftsfeldern und -bereichen, z.B. der Software-Entwicklung; ferner Gründung, Entwicklung und der operative Betrieb von Start-Up-Unternehmen, insbesondere im Bereich Internet/Mobile/Digital/Software. Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand sind genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere nach KWG und KAGG.