Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, die Verwaltung von Fremd- und Eigenimmobilien; die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten; Wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung; Betreiben von Hilfsgeschäften, Lagerung und Verwertung; Verwalten von eigenen Vermögenswerten.