Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Gesellschaften, einschließlich an Personenhandelsgesellschaften und bei diesen auch die Funktion als unbeschränkt haftender Gesellschafter, sowie Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften sowie überhaupt die Ausübung der Holding-Funktion hinsichtlich anderer Gesellschaften.