Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Verwaltung und Verwertung von Immobilien. Nach § 34c GewO oder KWG genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen. Des Weiteren umfasst der Unternehmensgegenstand die Übernahme und Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen aller Art, die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen und die Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung von anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.