Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb vorbehaltlich gaststättlicher Genehmigungen, die Förderung und Entwicklung gastronomischer Einrichtungen nebst verwandter Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzwecks geeignet sind sowie der Erwerb und Verwaltung eigener Anteile im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte.