Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Aufklärung über und Hilfestellung bei ideologischem Missbrauch, zum Beispiel durch Sekten, Verschwörungstheorien, Esoterik und ähnliche Phänomene. Die Zweckverwirklichung erfolgt u. a. durch: a) Aufbau und Unterhaltung eines Internet-Portals; b) Aufklärung durch Artikel und Interviews in öffentlich zugänglichen Medien wie Fernsehen, Rundfunk, Printmedien und Internet; c) Beratung von Hilfesuchenden mittels Beratungstelefon und Internet; d) Beratung und Unterstützung von Sektenaussteigern, zum Beispiel durch Vermittlung von Sektenberatungsstellen und Therapeuten; e) Aufklärungsarbeit im öffentlichen Raum, zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen; f) wissenschaftliche Untersuchung fragwürdiger medizinischer Behandlungsmethoden und Verbraucherprodukte; g) Vorträge an Schulen und Universitäten.