Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Immobilien und die Bebauung von Immobilien für eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an anderen Unternehmen zu beteiligen.
Der Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien für Dritte gemäß § 34 c GewO.
Die Vermietung und der Weiterverkauf eigener Immobilien.