Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Kinder- und Jugendhilfe durch die Tagesbetreuung von Kindern, die frühkindliche Erziehung udn die Familienbildung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: den Aufbau und das Betreiben von Kindertagesstätten, die Umsetzung von Projekten der frühkindlichen Erziehung (Lernwerkstätten, Eltern-Kind-Spielgruppen, usw.), die Durchführung von stadtteilorientierten Kooperationsprojekten mit anderen gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Umsetzung der Satzungszwecke (z. B. Vorhaben zur Erleichterung des Übergangs von Kita zur Grundschule, Lesepatenschaften usw.).