Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten jeder Art nach Erhalt der erforderlichen Erlaubnis sowie die Erbringung von sonstigen gastronomischen Dienstleistungen, insbesondere bei der Durchführung von Veranstaltungen, die Beratung von gastronomischen Betrieben und die Errichtung von gastronomischen Einrichtungen.