Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Betreiben einer gastronomischen Einrichtung, z. B. ein Restaurant, eine Bar, ein Café, ein Teehaus und /oder Karaoke und damit im Zusammenhang stehenden Gegenständen, unter Ausschluss verbotener, gefährlicher oder genehmigungspflichtiger Gegenstände, der internationale Handel von Waren, insbesondere der Export von Haushalts-, Lifestyle- und Floristikprodukten von Deutschland und insbesondere aus der Region Berlin nach China und damit im Zusammenhang stehenden Gegenständen