Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen für Dritte, insbesondere im Bereich des internetbasierten Geschäftsverkehrs. Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere Handelsgesellschaften und Gesellschaften mit internet-bezogenen Geschäftsmodellen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht aber als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedarf.