Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, Konzeption, Entwicklung und Gestaltung von Ideen, Strategien, Produkten und Präsenzen als Dienstleister für Dritte in den Bereichen mobiler Anwendungen, Webplattformen, Online, Online-PR, Online-Werbung, digitalem und non-digitalem Publishing, digitaler Produktentwicklung, Werbung, Kommunikationsberatung, Hosting und digitaler Infrastruktur sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im weitest gehenden Sinne.