Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen aller Art, insbesondere Risikomanagementberatung, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung und M&A Beratung mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung und anderen erlaubnispflichtigen Beratungsdienstleistungen; ferner die gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume i.S.d. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO. Zum Gegenstand des Unternehmen gehört auch der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, die in den vorgenannten Geschäftsbereichen tätig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenzufassen und sich auf die Leitung oder Verwaltung der Beteiligungen zu beschränken.