Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Catering und die Eventgestaltung, der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken, die Produktion von Bäckerei- und Konditoreierzeugnissen, die Speisen- und Speiseeisproduktion, der Handel mit genannten Erzeugnissen, der Betrieb eines oder mehrerer gastronomischer Betriebe, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien.