Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Entwicklung und Herstellung von sowie Handel mit Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung regenerativer Energie; Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung regenerativer Energie; Handel mit Strom, insbesondere aus regenerativen Energiequellen; Gründung von und Beteiligung an anderen Unternehmen mit entsprechenden Geschäftstätigkeiten