Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 iVm § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere a) die Beratung und Vertretung in Steuersachen, b) die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten einschließlich der Erstellung von Jahresabschlüssen, c) die betriebswirtschaftliche Beratung, d) die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, e) der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensgegenständen und von Beteiligungen jeder Art, f) der Erwerb von Geschäftsanteilen anderer Steuerberatungsgesellschaften.