Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Hoch- und Tiefbau-Leistungen, Maurer- und Betonarbeiten, der Neubau und die Oberflächenwiederherstellung von öffentlichen Gehwegen und Fahrbahnen, Winter- und Streudienst, Garten- und Landschaftsbau, Komplettneubau aller Art, die Sanierung und Renovierung von Gebäuden jeder Art, die Überwachung und Abwicklung sämtlicher anfallender Baumaßnahmen sowie der Handel mit Baustoffen. Des weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.