Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Erbbaurechten, Errichtung und Sanierung von Gebäuden sowie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden einschließlich der Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung nicht als Dienstleister für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen