Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), b. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c. des Umwelt- und Naturschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO). Weiter wird die Gesellschaft als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von wissenschaftlichen und allgemeinbildenden Veranstaltungen und eigene Forschungsvorhaben sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit vor allem auf dem Gebiet des Wald- und Naturschutzes (z.B. Umwandlung von Nutzwald in Naturwald und von intensiver Forstwirtschaft zu ökologischer Waldbewirtschaftung im In- und Ausland). Dabei soll ein intensiver Austausch zwischen Wissenschaftlern, Forstmitarbeitern, Forstbesitzern, Förstern und interessierten Persönlichkeiten stattfinden. Die Forschungsergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah veröffentlicht. Die Förderung anderer gemeinnütziger Einrichtungen, die einen vorstehenden Buchstaben a., b. oder c. entsprechendedn Zweck verfolgen, ist zulässig.