Die Gesellschaft hat höchstens zwei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch diese oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, das Betreiben sowie der Erwerb und die Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die gemäß § 95 SGB V an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.