Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Erwerb und die Veräußerung von Baugrundstücken und anderen Immobilien sowie die Vermittlung derartiger Objekte, b) die Beratung, Betreuung und Überwachung der Durchführung von Bauvorhaben, c) die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, d) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Vermögen sowie darüber hinaus jeder gesetzlich zulässige Zweck.