Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Unternehmensberatung.
2. Die Erdkabelverlegung, insbesondere das Verlegen von Glasfaserkabeln, die Wartung und Überwachung von Glasfasernetzen, das Projektmanagement und die Auftragsvermittlung im Bereich der Kommunikations- und Energieinfrastruktur, die Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) sowie das Vermieten von Baumaschinen und Baugeräten.