Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnungen sowie deren Verwaltung im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnung,
b) die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über bebaute und/oder unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnung vorzubereiten und durchzuführen
und dazu für (a) und (b) jeweils Vermögenswerte als Treuhänder von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Eigentums- oder Nutzungsrechte zu verwenden sowie
c) Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen,
d) Wohnungsprivatisierungsmaßnahmen im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnungen vorzubereiten und durchzuführen.
Hierbei für (c) und (d) insbesondere für fremde Rechnung bebaute und unbebaute Grundstücke zu bewerten, entsprechende Verwertungsvorschläge zu erarbeiten sowie Dienstleistungen für Dritte zu erbringen und im Rahmen der vorstehend aufgeführten Tätigkeiten (a) bis (d) sämtliche Maßnahmen durchzuführen, die diese unmittelbar oder mittelbar fördern. Dies gilt insgesamt nicht für Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach KWG erforderlich ist.