Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten eigenen Vermögens und Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Zudem erwirbt und verwaltet die Gesellschaft als Holdingunternehmen Equipment (Hardware und Software), welches den verbundenen Tochterunternehmen zur Nutzung überlassen wird. Auch wird das Management der Tochterunternhemen von dieser Gesellschaft geführt.