Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Leistungserbringung im Verkehrs- und Transportwesen b) die diesbezügliche, erlaubnisfreie Beratung (lit. a) von natürlichen und juristischen Personen c) die Erbringung von Sekretariats- und Telefondienstleistungen d) die Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen auf den Gebieten des Finanz- und Rechnungswesens, des Controllings und der Personalverwaltung, ausgeschlossen sind Tätigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz e) die Beratung von natürlichen und juristischen Personen im Bereich des vorstehenden lit. d) f) die Entwicklung und der Vertrieb geeigneter Software auf den vorgenannten Gebieten