Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie der Erwerb und die Veräußerung von solchen Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung und Vermietung von Immobilien jeder Art.