Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von erlaubnisfreien Entwicklungs- und Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen Marktforschung, Geschäftsmodell-Entwicklung, Prototypen-Entwicklung sowie deren Betrieb und das Vertreiben von digitalen und technischen Diensten insbesondere das Entwickeln und Betreiben von Webseiten und Kampagnen sowie von Applikationen, das Verproben von neuen Geschäftsmodellen und Technologien, im eigenen Namen oder für Dritte sowie das Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften im eigenen Namen oder im Namen von Dritten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem KWG, und deren Management (Portfolio-Entwicklung). Darüber hinaus die Förderung von Unternehmensgründungen und von Unternehmensgründern, die Erbringung und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Seminaren, Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Start-ups.