Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, einschließlich der Erbringung von Management-Dienstleistungen für Unternehmen, an denen eine Beteiligung gehalten wird, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens (inklusive Grundvermögen). Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen.