Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Beratung von Unternehmen (keine Rechts- und Steuerberatung), die Einbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der ITR Service GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Beratung von Unternehmen (keine Rechts- und Steuerberatung), die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und eigenen Vermögens ist.