Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Hochbau, der Tiefbau und die Sanierung im Rahmen des Maurer-, Beton- und Stahlbetonhandwerks, der Trockenbau, die Vermittlung von weiteren Bauausführungen und Leistungen an Subunternehmer sowie als Generalübernehmer für die Errichtung von Bauvorhaben sowie die Bauträgertätigkeit im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 1 u. 4 Gewerbeordnung