Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an Unternehmen und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Financial Planners Group FPG GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Finanzberatung sowie die Vermittlung von Versicherungen (§ 34 d Abs. 1 GewO), von Finanzanlagen (§ 34 f Abs. 1 GewO), von Darlehen und Immobilien (§ 34 c Abs. 1 GewO) ist.