Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erstellung und Prüfung von Kaufpreisaufteilungen (Grundstück und Gebäude) für steuerliche Zwecke (AfA); die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Baugebieten für Gewerbe- und Wohnzwecke; die Errichtung, Vermietung, Bewirtschaftung und interimsweise Verwaltung von Wohngebäuden und Wohnungen, die Projektentwicklung und die Begleitung von Baumaßnahmen für Bauprojekte im Auftrag von Bauherren; der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken und die Errichtung von Gebäuden; die Erbringung aller im Zusammenhang mit der Entwicklung, Errichtung, Bewirtschaftung, Veräußerung und Bewertung von Immobilien und Grundstücken im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; die Erbringung von Bürodienstleistungen sowie die Büroorganisationsberatung.