Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von nationalen oder internationalen Beteiligungen sowie das Halten und Verwalten im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Arbeitsvermittlung, private Arbeitsvermittlung, Transferleistungen, Outplacement, Fortbildung und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen, außerdem der Transfer von Wissen und der Aufbau operativer Strukturen und Managementinstrumente zur Führung sowohl dieser eigenen Beteiligungen als auch für Fremdunternehmen.