Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen, auf eigene Rechnung sowie nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an die DNS:NET Netzgesellschaft I GmbH & Co. KG, deren Gegenstand das Halten und die Verwaltung von Glasfasernetzen und deren Infrastruktur sowie das Anbieten der Nutzung dieser Glasfasernetze an Dritte ist.