Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Errichtung, der Erwerb, der Verkauf sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften sowie die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.