Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien, deren An- und Verkauf (Grundstückshandel), die Vermittlung von Immobiliendarlehen
gemäß § 34 i GewO, die Verwaltung eigenen Vermögens, der An- und Verkauf von Fahrzeugen, die Aufbereitung von Kraftfahrzeugen (KFZ), insbesondere die Lackaufbereitung, das Ausbeulen sowie die Beschriftung und Beklebung und Vermietung, die Unternehmensberatung, der Post- und Zustelldienst, der Hol- und Bringeservice der Briefpost, die Frankierung und Kuvertierung sowie der Kurierdienst.