Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 des Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in seiner jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung der nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten, insbesondere Übernahme und Durchführung von Planungsleistungen - alle Leistungsphasen gemäß HOAI -, auch als Generalplanungsleistungen sowie Projektsteuerungs- und Projektentwicklungsleistungen.