Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mit folgenden Schwerpunkten zu leisten: Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Entfaltung ihrer Selbsthilfekräfte zu unterstützen und ihnen bei der Vermeidung oder Auflösung individueller Notsituationen zu helfen, Veranstaltung von Seminaren und Tagungen, die der Aus- und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen dienen, Beherbergung und Durchführung von Seminaren und Tagungen zu allen Themen der Jugendarbeit und Familienbildung, Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Schullandheimaufenthalten und der Familienbildung. Die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Arbeit in Strukturen der sozialpädagogischen Gruppenarbeit oder Familiengruppenarbeit, in Erziehungshilfeteams, deren Fachkräfte die Kinder und deren Familien bei Bedarf auch zu Hause aufsuchen, in Schulstationen und Jugendfreizeiteinrichtungen, in Jugend- und Familienbildungs- und Erholungsstätten oder strebt deren Einrichtung an.