Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewerbliche Überlassung von Wohnräumen und Unterkünften, Betrieb von Hotels oder Hostels sowie Verwaltung und Betreuung von Notunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Grundstücksverwaltung eigener und fremder Grundstücke, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von Immobilen/Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben sowie Bauträger- und Maklertätigkeiten sowie wohnwirtschaftliche Organisations-, Investitions- und Finanzierungsberatung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, die den Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern geeignet sind.