Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Bereitstellung aller Arten von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Computer-Software und Computer-Hardware, wie zum Beispiel Entwicklung, Programmierung, Wartung, Reparatur und Beratung; 2. Vertrieb, Verkauf und Lizenzierung von Computer-Software und Computer-Hardware; 3. Errichtung und Betrieb von E-Commerce-Angeboten für den Handel mit den unter 1. und 2. genannten Waren und Dienstleistungen sowie für Dritte; 4. Erbringung von Beratungs- sowie Marketing- und Werbedienstleistungen, insbesondere in den Bereichen IT/Internet und Medien, jedoch unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte; 5. Erstellung und Betrieb von digitalen Medien aller Art, einschließlich Webportalen, Internetseiten und Social Media Angeboten sowie Vertrieb von Werbemitteln, jedoch unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte; 6. Personaldienstleistungen für Dritte, insbesondere Personalbeschaffung und Personalverwaltung sowie Arbeitsvermittlung; 7. Beteiligung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte an anderen Gesellschaften; 8. Verwaltung eigenen Vermögens