Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung und die geschäftsführende Tätigkeit als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) bei Kommanditgesellschaften. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner die Erbringung von Managementleistungen, betriebswirtschaftlicher Beratungs- und Dienstleistungen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen für die Kommanditgesellschaften im Sinne des Absatzes 1 und deren unmittelbare und mittelbare Beteiligungsunternehmen.